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Weitere Infos.

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Teilnahme·bedingungen

Das sind die häufigsten Fragen zur Teilnahme an unseren Angeboten des Freizeit- und Bildungs·programms

  1. Wie können Sie sich anmelden?

Die Anmeldung muss in Text·form erfolgen.

Benutzen Sie bitte das Anmelde·formular.

Das Anmelde·formular finden Sie auf den Seiten der einzelnen Projekte oder der Seite Freizeit- und Bildungs·programm auf unserer Internet·seite.

Dort finden Sie das Anmelde·formular zum Herunterladen.

Das ausgefüllte Anmelde·formular senden Sie uns gerne per Mail an: anmeldung@dreescher-werkstaetten.de

oder per Post an: Dreesscher Werkstätten gGmbH, Familie und Freizeit, Robert-Bunsen-Str. 11, 19061 Schwerin.

Haben Sie eine gesetzliche Vertretung?

Wenn ja, muss auch Ihre Betreuung auf der Anmeldung unterschreiben.

Leben Sie in der Wohnžstätte?

Wenn ja, muss auch Ihre Bezugs·betreuung auf der Anmeldung unterschreiben.

Bei einer Anmeldung für ein Angebot der Werkstatt muss auch die Gruppen·leitung/ Bildungsžbegleitung auf der Anmeldung unterschreiben.

Mit der Anmeldung stimmen Sie den Teilnahme·bedingungen zu.

Senden Sie uns die ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung per Post, per Fax oder per Email.

 

  1. Sie haben sich angemeldet. Was passiert dann?

 

Mit der Anmeldung kommt es zwischen Ihnen und der Dreescher Werkstätten zu einem gültigen Vertrag.

Wir nehmen Sie verbindlich in die Anmeldežliste auf.

Über die Teilnahme an dem Angebot entscheidet die Dreescher Werkstätten.

Sie erhalten eine Teilnahme·bestätigung/ Rechnung.

Wenn das ausgesuchte Angebot schon voll ist, gibt es eine Wartežliste.

Wir bieten Ihnen dann gerne freie Plätze in anderen Angeboten an.

Wenn von den angemeldeten Teilnehmern eine Person absagt, kann eine Person von der Warte·liste teilnehmen.

 

  1. Gibt es vor einem Projekt ein Kennlern·gespräch?

 

Bei Neu-/ Erst·anmeldungen kann vor Beginn eines Reise-, Freizeit- oder Ferien·projektes ein Treffen für ein Kennlern·gespräch verabredet werden.

Bei diesem Treffen können Sie die Reise-/ Projekt·begleitung kennenžlernen und Fragen zur/ zum Reise/ Projekt Ablauf und zur Begleitung stellen.

 

  1. Wie viel und wann müssen Sie bezahlen?

 

Die Höhe der Kosten für das angemeldete Angebot entnehmen Sie der Angebots·seite im Programm.

 

Reise·service, „Mein freies Wochenende“ und Ferien·projekte:

Ist die Teilnehmer-Zahl erreicht und die/ das Reise/ Projekt oder „Mein Freies Wochenende“ kann stattfinden, erhalten Sie mit der Teilnahme·bestätigung die 1. Rechnung.

Mit der 1. Rechnung ist die Zahlung der Teilnahme·kosten fällig.

Es ist eine Anzahlung in Höhe von 30% der Teilnahme·kosten zu zahlen.

Der Restžbetrag ist ohne Aufforderung bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der Reise und des Freien Wochenendes zu zahlen.

Bei Inanspruchnahme von zusätzlichen Betreuungs- und Pflege·leistungen bekommen Sie nach der Reise und dem „Freien Wochenende“ eine separate Rechnung (2. Rechnung)

Pflege-und Betreuungs·kosten können Sie sich von Ihrer Pflege·versicherung zurückzahlen lassen.

Wie Sie diese Kosten zurück·bekommen können, lesen Sie auf der Seite: „VP, KZP und Entlastungsbetrag" -  Kostenerstattung Pflegekasse.

 

Mein Freier Samstag:

Das Essen·geld wird direkt an den stattfindenden Samstagen in bar einkassiert

Nach dem Gruppen·angebot „Mein freier Samstag“ bekommen Sie eine Rechnung über die Teilnahme·kosten.

Diese Kosten bezahlt die zuständige Pflege·kasse, wenn Sie einen Pflege·grad haben.

Wie Sie diese Kosten zurückžbekommen können, lesen Sie auf der Seite: „VP, KZP und Entlastungsbetrag" -  Kostenerstattung Pflegekasse.

 

Im Freizeit·club:

Die Teilnahme-Kosten von den Freizeit·club·gruppen möchten wir bargeldžlos einkassieren.

Daher bitten wir um eine Einzugs·ermächtigung.

Bei der Disko wird das Eintritts·geld bar einkassiert.

 

Angebote der Werkstatt:

Kosten für Angebote der Werkstatt übernimmt die Dreescher Werkstätten.

 

  1. Mahngebühren

 

Werden die Rechnungen nicht pünktlich bezahlt, leiten wir ein Mahn·verfahren ein.

Sie müssen dann Mahn- und Bearbeitungs·kosten bezahlen.

 

 

  1. Finden die Angebote immer statt?

 

Leider nein.

Die Dreescher Werkstätten darf Projekte, wie Reisen, Gruppen·treffen, Sport- und Bildungs·angebote absagen.

  • Wenn sich zu wenig Teilnehmende anmelden.
  • Wenn mehrere Begleitende ausfallen.
  • Wenn etwas passiert, das nicht geplant war (allgemeine Reise·warnung, Sturm, Pandemie …).

Dann bekommen Sie Ihr Geld zurück oder es wird verrechnet.

 

  1. Können Sie sich von Angeboten wieder abmelden oder Anmeldungen kündigen?

 

Ja.

Wir bitten um eine rechtzeitige schriftliche Abmeldung / Rücktritts-Erklärung.

Das Eingangs-Datum der Abmeldung / Rücktritts-Erklärung ist wichtig.

 

Reise·service, „Mein freies Wochenende“ und Ferien·projekte:

Bei Rücktritt entstehen den Teilnehmenden Kosten.

Die Höhe der Kosten entnehmen Sie dem Punkt „Wieviel müssen Sie bei einer Absage bezahlen?“

Bei zu später Absage oder Nicht·teilnahme ohne Kündigung sind die gesamten Teilnahme·kosten zu bezahlen.

 

Mein Freier Samstag:

Eine Abmeldung ist spätestens 10 Tage vor dem Samstag·termin vorzunehmen.

Bei späterer Abmeldung oder unentschuldigtem Fehlen wird Ihnen der volle Tages·kostensatz in Rechnung gestellt.

Kann eine Teilnahme aufgrund einer Erkrankung des Teilnehmenden nicht erfolgen, ist eine telefonische Absage erforderlich. Bei Vorlage der Kopie des Kranken·scheines braucht der Tages·kostensatz nicht bezahlt werden.

 

Im Freizeit·club:

Teilnehmende der Freizeit·club·gruppen können immer zum Ende eines halben Jahres kündigen.

Die Kündigung ist nur 4 Wochen vor dem 30. Juni oder dem 31. Dezember möglich.

Aus wichtigen Gründen kann im Freizeit·club zu einer anderen Zeit gekündigt werden. Im Einzel·fall wird entschieden.

Ein wichtiger Grund kann Krankheit länger als 6 Wochen sein.

Die Teilnahme kann aber auch während der Krankheit ruhen.

Die bereits gezahlten Teilnahme·kosten werden für das darauf·folgende Halbjahr verwendet oder zurückžgezahlt.

Es werden keine Teilnahme·kosten zurückžgezahlt, wenn an einem Gruppen·treffen entschuldigt oder unentschuldigt nicht teilgenommen wurde.

 

Angebote der Werkstatt:

Teilnehmende werden gebeten sich spätestens 4 Wochen vor dem Termin abmelden.

Dann können wir Interessierte von der Warte·liste bei den Angeboten berücksichtigen.

 

  1. Wieviel müssen Sie bei einer Absage bezahlen?

 

Reise·service, „Mein freies Wochenende“ und Ferien·projekte:

Die Höhe der Rücktritts·kosten entscheidet der Tag, an dem die Absage bei der Dreescher Werkstätten gGmbH angekommen ist.

 

  • Vor Tag 49 vor der Reise zahlen Sie einen Verwaltungs·aufwand von 30,00 Euro.
  • Ab Tag 49 bis Tag 29 vor der Reise zahlen Sie 40 % der Reise·kosten.
  • Ab Tag 28 bis Tag 19 vor der Reise zahlen Sie 60 % der Reise·kosten.
  • Ab Tag 18 bis Tag 9 vor der Reise zahlen Sie 80 % der Reise·kosten.
  • Ab Tag 8 bis Tag   1 vor der Reise zahlen Sie die gesamten Reise·kosten.
  • Auch bei Nichtžantritt der Reise  zahlen Sie  die gesamten Reise·kosten.

 

Bei der Absage von Tagesžfahrten bis Tag 9 vor der Reise zahlen Sie 50% der Reise·kosten.

Ab Tag 8 bis Tag 1 vor der Tages·fahrt zahlen Sie die gesamten Reise·kosten.

Wenn Sie am Tag der Tages·fahrt nicht da sind, zahlen Sie die gesamten Reise·kosten.

 

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise·rücktritts·versicherung!

Die Versicherung zahlt Ihnen die Reise·kosten zurück, wenn Sie krank werden oder andere vertraglich vereinbarte Verhinderungsžgründe vorliegen.

Eine Reise·rücktritts·versicherung kann bei vielen Versicherungs·gesellschaften abgeschlossen werden.

 

  1. Wie komme ich zum Projekt und nach Hause?

 

Wenn Sie nicht allein zum Angebot/ Treff·punkt kommen oder nach Hause gehen können, kreuzen Sie das bitte auf dem Anmelde·formular an.

Wir organisieren Ihre An- und Abfahrt.

Wohnstätten·bewohner der Dreescher Werkstätten werden bei Reisen immer von der Wohnstätte abgeholt und nach der Reise sowie Freizeit·club·gruppen·treffen nach Hause gebracht.

Alle anderen Teilnehmenden von Freizeit·club·gruppen, den Gruppen·angeboten „Mein freier Samstag“ und „Mein freies Wochenende“, von Reisen sowie Ferien·projekten können einen Begleit- oder Fahr·dienst anmelden.

Für diese Leistung erheben wir Begleit-/ Fahr·kosten.

Sie bekommen dafür eine Rechnung.

Fahr- und Begleit·dienste zu Angeboten der Werkstatt werden durch uns organisiert.

 

 

  1. Sind Sie während der Reisen und Projekte versichert?

 

Während der Projekte gibt es für Sie keine Unfall- und Haftpflicht·versicherung.

Wir empfehlen den Abschluss einer privaten Unfall- und Haftpflichtversicherung.